Headerimage Prozesse und Strukturen

Umsetzung des reformierten Straßenbaubeitragsrechts

Start:
Ende:

Status:
abgeschlossen

Wir arbeiten in ämterübergreifenden Arbeitsgruppen an der Umsetzung der geänderten, gesetzlichen Regelungen.

Gesamtprojektziel:

Wir wollen die Zuständigkeiten und Prozessschritte bestmöglich, wirtschaftlich und effektiv an alle neuen Anforderungen anpassen. Die Anlieger*innen sollen von besseren und früheren Informationen, deutlich reduzierten Beitragsforderungen sowie großzügigen Zahlungserleichterungen profitieren. Damit wollen wir bewirken, dass die Beschwerden über überraschende oder hohe Beitragsforderungen zurückgehen.


Kurzbeschreibung:

Der Landtag hat zum 1. Januar 2020 das fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes verabschiedet. Dieses enthält folgende Änderungen:

a) Transparentes Straßen- und Wegekonzept,

b) Einführung einer verpflichtenden Anliegerversammlung im Vorfeld von möglichen Straßenausbaumaßnahmen,

c) Vermeidung einer möglichen wirtschaftlichen Überforderung von Beitragspflichtigen,

d) Option für räumliche Beschränkungen der erschlossenen Fläche und Schaffung eines Ermäßigungstatbestandes für Eckgrundstücke und

e) Entlastung der Beitragspflichtigen über ein landeseigenes Förderprogramm.

Die Änderungen werden Auswirkungen auf die Aufgaben und den Workflow bei der Planung und Refinanzierung von Straßenausbaumaßnahmen im Dezernat für Mobilität und Liegenschaften haben. Die Organisation und den Prozessablauf werden wir rechtssicher und möglichst ressourcenschonend an die neuen Anforderungen anpassen.

Was haben wir erreicht?

Wir haben zwei ämterübergreifende Arbeitsgruppen gebildet. Wir haben eine Routine zur Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes festgelegt und verschiedene Formate der Anlieger*innenbeteiligung weiter entwickelt. Neben einer klassischen Präsenzveranstaltung bieten wir außerdem Formate zur schriftlichen und zur digitalen Anlieger*innenbeteiligung an. Damit bringen wir die neuen, gesetzlichen Vorgaben mit bestehenden Formaten der Bürger*innenbeteiligung und Anlieger*inneninformation in Einklang. Außerdem haben wir auf unserer Internetseite Informationen und ein Antragsformular für Zahlungserleichterungen bei Straßenbaubeiträgen zur Verfügung gestellt. Das neue Zuschussverfahren des Landes nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge haben wir in unsere Fachanwendung integriert.

Wie geht es weiter?

Das Reformprojekt ist plangemäß abgeschlossen. Wir evaluieren begleitend, ob alle erarbeiteten Lösungen sich in der Anwendung als praktikabel erweisen oder ob Anpassungsbedarf besteht.

Zuletzt aktualisiert am: