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Angebotsentwicklung erzieherische Hilfen

Start:
Ende:

Status:
abgeschlossen

Ein einheitliches, zeitlich gestrafftes und transparentes Verfahren zur schnellen Angebotsrealisierung von erzieherischen Hilfen haben wir bereits inhaltlich entwickelt. Zur Anwendung wird es voraussichtlich 2022 und 2023 kommen. Durch das neue Verfahren haben wir ein grundsätzliches Verständnis für erzieherische Hilfen als Pflichtaufgabe geschaffen.

Gesamtprojektziel:

Gesamtziel des Projektes ist die Erstellung eines abgestimmten Verwaltungsverfahrens, welches ein unterjähriges und zügiges Bereitstellen von notwendigen pädagogischen Stellen zur Schaffung von Erziehungshilfeangeboten ermöglicht.


Kurzbeschreibung:

Es besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch junger Menschen auf Hilfe zur Erziehung, somit sind erzieherische Hilfen eine pflichtige Aufgabe der Stadt. Bei der Entwicklung und Einführung neuer Angebote von erzieherischen Hilfen sind neben unserer Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung (KidS) der Stadt Köln verschiedene Ämter, insbesondere das Personal- und Verwaltungsmanagement und das Amt für Kinder, Jugend und Familie, beteiligt. Es kommt vor, dass im laufenden Haushaltsjahr seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie dringend ein neues Angebot der erzieherischen Hilfe benötigt wird und die freien Träger der Jugendhilfe aus unterschiedlichen Gründen diesen Auftrag nicht wahrnehmen.

Erst wenn freie Träger ein solches Angebot nicht realisieren können, kommt KidS ins Spiel. Allerdings ist es dann nicht möglich, neue Personalstellen unterjährig einzurichten, auch wenn eigene Personalressourcen nicht vorhanden sind. Da das Angebot aber dringend unterjährig benötigt wird, haben wir ein gemeinsames Grundsatzpapier erarbeitet, das einen einheitlichen Verfahrensstandard gewährleistet. Hierdurch entfallen zukünftig Einzelfallabstimmungen.

Was haben wir erreicht?

Mit drei Dienststellen konnten wir ein abgestimmtes und transparent beschriebenes Verwaltungsverfahren zur Stellenschaffung entwickeln. Orientiert haben wir uns dabei am Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung und damit am Grundsatz der Notwendigkeit der Schaffung von entlastenden Erziehungshilfeangeboten für junge Menschen in Notlagen. Durch die festgelegten und definierten Verfahrensschritte haben wir ein grundsätzliches Verständnis für die Schaffung neuer Hilfsangebote geschaffen.

Das skizzierte Verfahren entspricht unserer Ursprungsidee und Planung.

Wie geht es weiter?

Das entwickelte Verfahren werden wir zudem stetig weiterentwickeln und verbessern.

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